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AGBs

1.) Teilnahmeberechtigung:

Die Nennung ist erst dann gültig, sobald das Startgeld vollständig eingelangt ist.


2.) Haftungsausschluss:

Veranstalter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren, sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

3.) Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes bzw. der Fahrradverordnung:

Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet und daher die entsprechenden Bestimmungen der Verkehrsordnung, auch hinsichtlich der technischen Beschaffenheit von Fahrrädern gelten.

4.) Anweisungen des Veranstalters:

Den Anweisungen der Ordner- und Streckenposten ist Folge zu leisten.

5.) Urheberrecht:

Die von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews können von Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und anderen Massenmedien sowie zur Werbung ohne Vergütungsanspruch und zeitlich unbegrenzt verwendet werden.

6.) Abbruch des Rennens:

Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Abbruch, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages und auch nicht auf Ersatz sonstiger Aufwendungen wie Anreise oder Übernachtungskosten.

7.) Helmpflicht:

Während des Rennes ist das Tragen eines Fahrradhelmes verpflichtend.

8.) Gerät zur Zeitmessung:

Für die Zeitmessung wird ein Chip verwendet. Vom Veranstalter wird keine Kaution verlangt. Die Teilnehmer sind verpflichtet den Chip spätestens eine Stunde nach Zielschluss an den Veranstalter zurückzugeben. Für den Fall der nicht rechtzeitigen Rückgabe bzw. der Nichtrückgabe verpflichtet sich der Teilnehmer einen pauschalen Spesenersatz (Chip- und Verfolgsungsaufwand) von 60 Euro an den Veranstalter zu bezahlen.

9.) Versicherungsschutz:

Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

10.) Datenschutz:

Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten gespeichert, elektronisch verarbeitet und auch weitergegeben werden.

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin stimmt der Zusendung elektronischer Post – einschließlich SMS – sowohl durch den Veranstalter als auch Dritter, denen die Daten weitergegeben wurden, zu.

11.) Rücktrittschutz – Startplatzgutschrift für 2011:

Gegen Bezahlung eines Rücktrittentgeltes von 4 Euro - zusätzlich zum Teilnahmebetrag – wird der Startplatz bei Verhinderung durch Krankheit oder Unfall für das Rennen im Jahr 2011 gutgeschrieben. Die Gebühr von 4 Euro muss zusammen mit der Anmeldegebühr vor dem Rennen einbezahlt sein. Eine Nachbuchung ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet bis zum 15.07.2010 eine E-Mail an info@trophy.at zu senden und dort seine Nichtteilnahme bekannt zu geben und spätestens bis 30.09.2010 ein ärztliches Attest nachzureichen.

12.) Für das Rennen gilt des Reglement des Österreichischen Radsportverbandes (ÖRV)







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