Teilnahmebedingungen

AGBs

1.) Teilnahmeberechtigung:
Die Nennung ist erst dann gültig, sobald das Startgeld vollständig eingelangt ist. Jeder Teilnehmer muss seine Startunterlagen persönlich abholen, die Teilnehmer der Strecke A zusätzlich zuvor mit ihrem Rad zum Bike-Check.

2.) Haftungsausschluss:
Veranstalter, Organisatoren, Helfer und Sponsoren, sowie deren Vertreter und Erfüllungsgehilfen haften ausschließlich für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Jede weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.

3.) Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung und des Kraftfahrgesetzes bzw. der Fahrradverordnung:
Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung teilweise im öffentlichen Verkehrsraum stattfindet und daher die entsprechenden Bestimmungen der Verkehrsordnung, auch hinsichtlich der technischen Beschaffenheit von Fahrrädern gelten.

4.) Anweisungen des Veranstalters:
Den Anweisungen der Ordner- und Streckenposten ist Folge zu leisten.

5.) Urheberrecht:
Die von den Teilnehmern im Rahmen der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews können von Printmedien, Rundfunk, Fernsehen und anderen Massenmedien sowie zur Werbung ohne Vergütungsanspruch und zeitlich unbegrenzt verwendet werden.

6.) Abbruch des Rennens:
Bei Ausfall der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder Abbruch, haben die Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages und auch nicht auf Ersatz sonstiger Aufwendungen wie Anreise oder Übernachtungskosten.

7.) Helmpflicht:
Während des Rennes ist das Tragen eines Fahrradhelmes verpflichtend.

8.) Versicherungsschutz:
Den Teilnehmern wird der Abschluss einer Haftpflichtversicherung empfohlen.

9.) Datenschutz:
Jeder Teilnehmer ist damit einverstanden, dass seine Daten gem. der Datenschutzbestimmungen verarbeitet werden.

10.) Rücktrittschutz – Startplatzgutschrift für 2025:
Gegen Bezahlung eines Rücktrittentgeltes von 15 % zusätzlich zum Teilnahmebetrag – wird der Startplatz auf Wunsch für das Rennen im Jahr 2025 gutgeschrieben. Die Gebühr muss zusammen mit der Anmeldegebühr vor dem Rennen einbezahlt sein. Eine Nachbuchung ist nicht zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet bis spätestens 30.06.2024 eine E-Mail an info@trophy.at zu senden und dort seine Nichtteilnahme bekannt zu geben. Bei Verhinderung durch Krankheit oder Verletzung wird die Frist bis 12.07.2024 verlängert. In diesem Fall ist jedoch bis spätestens 30.09.2024 ein ärztliches Attest nachzureichen. Die Startnummer darf in diesem Fall nicht abgeholt werden.

11.) Für das Rennen gilt des Reglement des Österreichischen Radsportverbandes (ÖRV)